Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Vertrages

1.1. Zwischen dem Gast und der Hotel Drei Quellen Therme GmbH & Co. KG kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel Drei Quellen Therme zugesagt wurde.

1.2. Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

1.3. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

1.4. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 5 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

2. An- und Abreise

2.1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check In) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das dem Hotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

3. Leistungen

3.1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.

3.3. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht Ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.4. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.

3.5. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

3.6. Die Kurtaxe, wenn vorhanden, ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangement Preises.

4. Zahlung

4.1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Abreise fällig.

4.2. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.

4.3. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4.4. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

5. Stornierung

Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

5.1. Arrangements & Hotelzimmer (gültig ab 01.01.2019)

5.1.1. Nicht stornierbare Rate: Bei der Buchung unseres besonderen „Nicht stornierbaren Tarifs“ gelten andere Stornierungsbedingen. Falls Sie diesen preisgünstigeren Tarif buchen, sind Stornierungen oder Änderungen in der Reservierung ausgeschlossen. Bei Nichtanreise werden 100% des gebuchten Reisepreises in Rechnung gestellt.

5.1.2. Flexible Rate: Bei der Buchung unserer flexiblen Rate können Sie Ihren Aufenthalt bis zu 3 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Verschieben Sie Ihren Aufenthalt (gebuchte Leistungen und Anzahl der Übernachtungen bleiben gleich) in eine preislich teurere oder günstigere Saison, werden entsprechende Preisdifferenzen zum tagesaktuellen Preis ausgeglichen. Sollten Sie uns nicht rechtzeitig über eine Nicht-Anreise informieren (bis zu 3 Tage vor Anreise), werden 90% des Reisepreises in Rechnung gestellt und Ihre Buchung wird storniert.

5.1.3. Frühzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 70 % des verbleibenden Reisepreises.

5.2. Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement)

5.2.1. Eine Stornierung einer Gruppenreise ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tage vor dem Anreisedatum erfolgt. In der Zeit zwischen dem 29. Tag vor dem Anreisetermin und dem Anreisetermin berechnet das Hotel 70 % des bestätigten Reisepreises. Der Nicht stornierbare Tarif ist für Reisegruppen nicht buchbar.

6. Haftung

6.1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2. Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100fachen des Zimmerpreises, max. 3.500,- €);

6.4. Für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,- €, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.

6.5. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

6.6. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch das Hotel wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

7.1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.2. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Vereinbarung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.3. Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die

7.4. vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

8. Sonstiges

8.1. Grundsätzlich dürfen keine Tiere mitgebracht werden, falls doch, nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages.

8.2. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art, hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3. Fundsachsen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume Bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

9. Allgemeines

9.1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

9.3. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.

9.4. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.