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Der Kurort Bad Griesbach – Ausgewählte Kuren im Hotel Drei Quellen Therme

Für den Weg zu Ihrem persönlichen Gesundheitsziel steht Ihnen im Hotel Drei Quellen die ambulante Vorsorgekur offen. Unsere Badeärzte in Bad Griesbach stellen für Sie ein individuelles Kurprogramm zusammen und betreuem Sie medizinisch während Ihrer Kur.

Ambulante-Vorsorgeleistung-bei-kuren-im-Hotel-Drei-Quellen

Ambulante "offene" Badekur

Bei der vom Gesetzgeber genannten "Ambulanten Vorsorgeleistung" übernimmt Ihre Krankenkasse neben den 100% der Kosten für ärztliche Behandlungen, 90 % der Aufwendungen für diese vom Badearzt verordneten Anwendungen.

Einen Zuschuss von bis zu 16,- Euro pro Tag können Sie von Ihrer Krankenkasse für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag, Fahrtkosten, etc. erhalten.

Die Badekur dauert längstens 3 Wochen. Eine Wiederholungskur ist bereits nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Bezahlt werden:
• 100 % der Badearzt-Kosten
• 90 % der Kurmittel
• Zuschuss für Unterkunft / Verpflegung bis zu 16 Euro pro Tag

Eigenbeteiligung:
• 10 Euro Verordnungsgebühr (einmalig)
• 10 % der Kurmittel
• Restkosten der frei gewählten Unterkunft

Sehr gerne unterstützen wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer Kur – sprechen Sie uns gerne an!

 

 

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Therapien im Hotel Drei Quellen

Massagetherapie

Medizinische Bäder

Wärme-Kältetherapie

Elektrotherapie

Krankengymnastik

Inhalationstherapie

Manuelle Lymphdrainage

Checkliste – 10 Punkte bis zur offenen Badekur

1. Wer hat einen Anspruch auf einen Kuraufenthalt?

Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.

2. Der ärztliche Befund

Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Antrag stellen

Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag (diesen können wir Ihnen gerne vorab per E-Mail zusenden) für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4. Antrag wird geprüft

Der Kurantrag wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.

5. Genehmigung

Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.

6. Ablehnung

Auch wenn die Badekur wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden.

Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.

Wussten Sie, dass fast jeder vierte Kurantrag von den Krankenkassen in einem ersten Schritt abgelehnt wird? Und ein – in zahlreichen Fällen erfolgreicher – Widerspruch wird von den Patienten nur selten eingelegt.

Wir, die bayerischen Heilbäder und Kurorte, sind überzeugt, dass jeder Euro, der rechtzeitig in Form von ambulanten Vorsorgemaßnahmen in die Gesundheit eines Menschen investiert wird, nicht nur zur persönlichen Gesundheitsverbesserung beiträgt, sondern langfristig unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet. (Hilfestellung zum Widerspruch können wir Ihnen auch gerne per E-Mail zusenden)

7. Private Kur

Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

8. Kurort

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9. Dauer

In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10. Kosten

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 16 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag, kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.