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Kuren
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Der Kurort Bad Griesbach – Ausgewählte Kuren im Hotel Drei Quellen Therme

Für den Weg zu Ihrem persönlichen Gesundheitsziel steht Ihnen im Hotel Drei Quellen die ambulante Vorsorgekur offen. Unsere Badeärzte in Bad Griesbach stellen für Sie ein individuelles Kurprogramm zusammen und betreuem Sie medizinisch während Ihrer Kur.

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Ambulante Vorsorgeleistung

Kostenübernahme durch Krankenkassen bei einer ambulanten Vorsorgekur

Bei einer ambulanten Vorsorgekur können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Arzt und Ihrem Kostenträger das Hotel Drei Quellen in Bad Griesbach frei wählen. Ebenso können Sie sich selbst einen Anreisetermin aussuchen.

Ihr Kostenanteil: Nur 10 € pro Verordnung + 10 % der Kurmittel!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihnen 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel. Außerdem wird Ihnen ein Zuschuss für die Unterkunft und die Verpflegung im Hotel in Höhe von 13,- € pro Tag gewährt. Ihr Eigenanteil beschränkt sich demnach auf 10,- €  pro Verordnung bzw. Rezept und der verbliebenen 10 Prozent der Kurmittel.

Die Beihilfestelle gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 16,- €. Die Kostenbeteiligung für Kurarzt und Kurmittel ist individuell bei der Beihilfestelle oder der Privatkrankenkasse abzuklären.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen sogar alle drei Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Alle anderen Leistungen können laut den Krankenkassen nur alle vier Jahre genehmigt werden.

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Therapien im Hotel Drei Quellen

Massagetherapie

Medizinische Bäder

Wärme-Kältetherapie

Elektrotherapie

Traktionsbehandlung

Krankengymnastik

Bewegungsbad

Bewegungstherapie

Inhalationstherapie

Ihre Schritte zur Kur

Anspruch:

Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre erneut beantragt werden kann

Ärztlicher Befund:

Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. Dieser rät Ihnen je nach Krankheitszustand zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

Antrag:

Gemeinsam mit Ihrem Arzt beantragen Sie Ihre Kur bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Ablehnung:

Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, falls Ihr Antrag abgelehnt wird.